In der heutigen Zeit hat die Digitalisierung auch das Rechnungswesen erreicht. Bisher dominierten Papierrechnungen. Derzeit gibt es allerdings elektronische Rechnungen, bei denen es trotz allem viel zu beachten gibt. Das Versenden und Empfangen ist heutzutage üblich geworden. Schließlich spart dieses Verfahren nicht nur Porto, Druck und Papier, sondern auch einen erheblichen Zeitaufwand, so dass die allgemeinen Arbeitsprozesse optimiert werden können.
Wichtig ist es, dass bestimmte Pflichtangaben auf der elektronischen Rechnung vorhanden sein müssen. Zum einen muss der Rechnungsempfänger damit einverstanden sein, eine Rechnung in dieser Form zu erhalten. Zusätzlich muss die Echtheit bewiesen werden. Das bedeutet dass eine zusätzliche elektronische Signatur des Rechnungsstellers vorhanden sein sollte. Unabhängig welches Verfahren in dem Fall gewählt wird ist es wichtig, dass die Lesbarkeit und Aufbewahrungspflicht von einer elektronischen Rechnung zehn Jahre beträgt.
Die DATEV hat in dem Bereich viele Vorteile angeboten. Mit einem dazu gehörigen Programm bekommt man die Möglichkeit, elektronische Rechnungen zu empfangen und vor allem auch Belege zu verwalten. Mittlerweile gibt es sogar die Möglichkeit, die Rechnungen direkt mit einem EPost Verfahren zu versenden. Die Digitalisierung hat sich in den letzten Jahren so gut entwickelt, dass fast alles nur noch über das Internet verläuft. Die Elektronische Rechnung ist daher eine sehr gute Alternative, um nicht nur Zeit, sondern auch Geld zu sparen. Zusätzlich spart man sich den gesamten Postweg und kann in seinem Mail Postfach immer wieder auf die gesendeten und empfangenen Rechnungen zurückgreifen.
Die elektronische Rechnung ist daher ein einfacher und vor allem sicherer Weg, um Rechnungen zu versenden. Natürlich sollte man die Pflichtangaben einhalten, damit es auch bei einer Nichtzahlung Seiten des Kunden zu einer gewissen Absicherung kommt. Mit einer Signatur oder einer Unterschrift kann man hierbei schon die Beweislage einreichen.
Des Weiteren ist es auch wichtig, alle Daten auf der Rechnung zusammen zu fassen. Es gibt schließlich keine Mindestseitenanzahl bei Rechnungen, so dass diese sogar mehrere Seiten betragen darf.